Aufbau und Mobilmachung der 15. Infanteriedivision Vorgeschichte Die militärische Situation im Deutschen Reich zwischen den Weltkriegen Nach dem verlorenen 1. Weltkrieg wurden Deutschland die Friedensbedingungen des Versailler Vertrages von den Siegernationen verkündet. Die militärischen Bestimmungen sahen vor, dass die Streitkräfte des Deutschen Reiches u.a. durch diese Maßnahmen erheblich eingeschränkt wurden: - Auflösung des Großen Generalstabes - Verbot der allgemeinen Wehrpflicht - Beschränkung auf eine Berufsarmee mit maximal 100.000 Mann und ca. 4000 Offizieren - Entmilitarisierung des Rheinlandes und eines 50 Kilometer breiten Streifens östlich des Rheins - Verbot von Luftstreitkräften - Verbot von schweren Waffen, von Panzern und von U-Booten - Reduzierung der Marinestreitkräfte - Verbot des Festungsbaus entlang der deutschen Grenzen [vergl. Quelle 3]       In der Zeit der Weimarer Republik wurden diese Beschränkungen von der Reichsregierung zwar offiziell befolgt, im Geheimen gab es aber bereits Planungen für eine vergrößerte und modernere Armee. Am 16. April 1922 vereinbaren Deutschland und die Sowjetunion im Vertrag von Rapallo u.a. eine militärische Zusammenarbeit bei Projekten moderner Waffentechnik. Ab 1926 konnte die Reichswehr somit 800 km östlich von Moskau in Lipezk am Fluss Kama eine geheime Gaswaffen- , Kampfwagen- und Fliegerschule für die Ausbildung deutscher Offizierskader aufbauen.      [vergl. Quelle 10] Zeitlich parallel erfolgte der Aufstieg Hitlers. Er verdankte einem nicht geringen Teil seiner damaligen Popularität der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen den Versailler Vertrag als ungerechtes und schändliches Diktat ablehnte. Hitler war derjenige, der die Revision dieses Vertrages am lautesten versprach. Wie sich zeigen sollte, ließ er seinen Ankündigungen nach der sog. Machtergreifung am 30. Januar 1933 bald Taten folgen. [vergl. Quelle 22] “Selbst die Demokraten von Weimar hielten es für ungerecht und bedrohlich, dass das Deutsche Reich umgeben war von starken, gut ausgerüsteten Armeen.” (Zentner [66], S. 197) Veröffentlichungen in den Zeitungen und Schautafeln zeigten der Bevölkerung immer wieder die Diskrepanz in der militärischen Stärke zwischen den europäischen Staaten auf. Auf einem zeitgenössischem Schaubild (aus: Zentner [66], S. 197) sind beispielsweise diese Truppenstärken als Vergleich angegeben: Deutschland:    100.000 Frankreich: 5.000.000 Sowjetunion: 5.000.000 Polen: 2.500.000 England: 1.500.000 Tschechoslowakei:    800.000 Analog wurden auch die großen Mengen an Artillerie und Panzern der Deutschland umgebenden Staaten dargestellt. Diese Waffengattungen waren in Deutschland nach den  Bestimmungen des Versailler Vertrages verboten. Auch mit Hilfe solcher Darstellungen fiel es der neuen Regierung um Hitler leicht, die anfangs noch verdeckten Rüstungssteigerungen später auch offiziell im In- und Ausland zu recht- fertigen. [vergl. Quelle 66] Dieses Aufrüstungsprogramm führte auch zur Aufstellung der 15. Infanterie-Division: Im Herbst 1934 wurden aus den bis dahin bestehenden sieben Divisionen des Reichsheeres 21 Divisionen gebildet. Der für diese Vermehrung erforderliche Personalbedarf wurde durch die Einstellung von Freiwilligen mit einjähriger Dienstzeit gedeckt. Da offiziell immer noch die Bindung an den Versailler Vetrag bestand, wodurch die Truppen- stärke maximal 100.000 Mann betragen durfte, wurden alle neuen Stäbe und Truppenteile mit Tarnnamen bezeichnet, um die Vermehrung zu verschleiern. Im Rahmen dieser Vermehrung wurde am 2. Oktober 1934 ein Stab mit dem Tarnnamen "Artillerieführer V" von Stuttgart nach Würzburg verlegt. Dieser Stab wurde das Divisionskommando der späteren 15. Infanterie-Division, die am 15. 10. 1935 offiziell entstand.  [vergl. Quelle 1]                     Vertragsunterzeichnung in der Spiegelgalerie des Schlosses von Versailles [Quelle: Wikimedia.org] Versailler Vertrag Hitlers Aufstieg Artillerieführer V Fotos anklicken zum Vergrößern Vertrag von Rapallo